KIRCHER'S H O MEPAGE
    

Diskriminierung fängt an, wo der Respekt und die Achtung aufhört! 


Gemäss Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen: "Seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen", benachteiligt oder bevorzugt werden. Auch darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Alle Menschen haben also die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder ist gleich wertvoll und hat Anrecht auf das Gleich­heits­prin­zip. Daher ist es eine absolute Verpflichtung für jeden Einzelnen, unsere Gesellschaft, sowie den Staat, das Grund und Menschenrecht der "Nicht-Diskriminierung" zu achten und umzusetzen.